Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Quelle: Bayerische Architektenkammer (Stand 03/2021).
Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Sozialpädagogin: Maria Th. Lehn, Tel. 0176 45565174
E-Mail: lehn@byak-barrierefreiheit.de
a) Schaffung von Eigenwohnraum durch
Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb
Leistungen
- Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
- Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 € je Kind.
- Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %.
- Darlehen bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten.
- Bei Zweiterwerb ergänzender Zuschuss in Höhe von 10%, max. 30.000€.
Voraussetzungen
- Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt
- Angemessenheit der Wohnflächen nach Nr. 34.4 der WFB 2012
- Eigenkapitalanteil (15-25% d.Baukosten)
- Tragbarkeit der Belastung
- Einhalten der Einkommensgrenze(n): Bruttohaushaltseinkommen pro Jahr
- 3-Pers.Haushalt 62.500 €
- 4-Pers.Haushalt 74.700 €
Belegungsbindung 10 bzw. 15 Jahre (je nach Zinsbindungsdauer)
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
Einkommensgrenze:
Art. 11 BayWoFG
Die Förderung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit der Antragsteller.
Merkblatt: http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/foerderung/31_merkblatt_eigenwohnraum.pdf
b) Anpassung von Wohnraum, an die Behinderung (Umbau)
Leistungen
- Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 €
Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 %
Voraussetzungen
Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG
Antrag vor Umbau-Baubeginn bzw. sechs Monate danach beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt
Einkommensgrenze der Stufe III (brutto)
- 1-Pers.Haushalt 33.400 €
- 2-Pers.Haushalt 50.300 €
- 3-Pers.Haushalt 62.500 €
Für jede weitere Person Erhöhung um 8.500 €, pro Kind um 2.500 €
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG
Ansprechpartnerin im Landkreis Tirschenreuth:
Landratsamt Tirschenreuth
Frau Monika Härtl
Tel.: 09631-88-263
E-Mail: Monika.Haertl@tirschenreuth.de
Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist
Leistungen
- Darlehenshöhe beträgt ein Drittel der Gesamtkosten; aber nicht weniger als 15.000€
- Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden
Voraussetzungen
- Antrag vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt
- Einhaltung der Einkommensgrenze nach BayWoFG
- Selbstnutzer
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
www.bayernlabo.de dort finden sich aktuelle Zinssätze
Ansprechpartnerin für den Landkreis Tirschenreuth:
Landratsamt Tirschenreuth
Frau Monika Härtl
Tel.: 09631-88-263
E-Mail: Monika.Haertl@tirschenreuth.de
Leistungen
- Ab 0,75 % effektiver Jahreszins (Stand 03/2021), bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit
Voraussetzungen
- Antrag vor Bau-/Umbaubeginn
- Technische Mindestanforderungen
- Muss-, Soll,- Kannvorschriften beachten
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/
Leistungen
- Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten
maximal 6.250 € pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen zur Barrierereduzierung /Einbruchsschutz) - für Umbau des Eigenheims oder Kauf von umgebautem Wohnraum
Seit dem 1. April 2019 erhält man für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude eine Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen zur Schaffung einer neuen Wohneinheit.
Der Zuschuss kann von Privatpersonen alternativ zum KfW-Kredit Programm 159 gestellt werden
Voraussetzungen
- Arbeiten zur Barrierereduzierung müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden (Stand: April 2019)
- Keine Anerkennung von Materialkosten bei Eigenleistung mehr (Stand: April 2019)
Hinweis: Sachverständige sind auch Bauvorlagenberechtigte und damit alle Architekten, die in der Liste der Kammer eingetragen sind.
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
KfW Webseite
Hotline: 0800 539 9002
Für Eigentümer, Mieter und Vermieter
Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
Leistungen
Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 € gefördert werden
Voraussetzungen
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Gebäude mind. 15 Jahre alt,
mindestens 3 Mietwohnungen oder
mindestens 8 stationäre Pflegeplätze
Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG):
www.wohnen.bayern.de
Aktuelle Zinssätze unter:
www.bayernlabo.de
Förderung von Mietwohnungen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Wohnumfeldverbesserde Maßnahmen
Leistungen
Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen).
Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen.
Z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Voraussetzungen
- Vorhandener Pflegegrad 1-5
- Durch die Baumaßnahme muss “die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt” werden (§ 40 (4) SGB XI)
- Gilt auch für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind z.B. an Demenz erkrankte Menschen
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung
www.bmg.bund.de
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Bundesgesundheitsministerium
Pflegeleistungs-Helfer | Ratgeber für finanzielle Leistungen – Bundesgesundheitsministerium
Agentur für Arbeit / Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft
Leistungen
- Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung,
Voraussetzungen
- Berufstätigkeit
- Einkommensgrenzen (Einkommensgrenzen nach BayWoFG)
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Leistungen
- bei Umbaumaßnahmen bis zu 100%
- bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe
Voraussetzungen
- Ansprüche an die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
- Berufstätigkeit
- Einkommensgrenzen (s.o.)
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft
Leistungen
zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung und Ausbau eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren.
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Je nach Stiftungszweck, hier: selbständige Lebensführung
Leistungen
- individuelle Förderung
- Geldspenden/Beihilfen
Voraussetzungen
- Antrag bei der jeweiligen Stiftung
- Stiftungsspezifische Auflagen
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Leistungen
Zuschuss im erforderlichen Umfang
Voraussetzungen
Einhalten der Einkommens- und Vermögensgrenzen, Antrag bei der zuständigen Sozialverwaltung, nachrangig gegenüber anderen Kostenträgern, Bedürftigkeit, soziale Dringlichkeit, Antrag beim Sozialamt
Baukindergeld:
- Sie können Auskunft zu Antragstellung und Bewilligung über das Portal der kfw erhalten.
Eigenheimzulage:
- Auskunft zu Antragstellung und Bewilligung erfolgt über das Bayern Labo.
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Baukindergeld:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/
Eigenheimzulage:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/